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Die interstar graphics. ist eine selbständige Business
Unit und unterliegt somit der beschränkten Haftung der rpm GmbH. 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Lieferbedingungen gelten ausschließlich. 2. Vertragsschluss Angebote sind freibleibend. 3. Preise 3.1 Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe und gelten "ab Werk" einschließlich Verpackung. 3.2 rpm ist berechtigt, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Besteller ein Kündigungsrecht zu. 4. Umfang der Lieferung 4.1 Die Ausführung der Bestellung erfolgt auf Grundlage der vom Besteller übersandten Datensätze. Sofern nichts anderes vereinbart, stellt das letzte rpm bei Vertragsschluss vorliegende Update den für rpm verbindlichen Datensatz dar. 4.2 Weist die Bestellung keine gesonderten Spezifikationen hinsichtlich der Werkstoffqualität aus, erfolgt die Ausführung der Bestellung unter Verwendung seriennaher Werkstoffe (eingeschränkte Erprobungsfähigkeit). 5. Lieferzeit 5.1 Sofern eine Lieferfrist bestimmt wurde, beginnt diese mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller etwaig zu übersendenden Unterlagen, Datensätze, Freigaben o.ä.. 5.2 Eine vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die bestellte Ware von rpm zum Versand aufgegeben oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. 5.3 Sofern rpm in Verzug geraten sollte, bestehen Schadensersatzansprüche nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 6. Gefahrübergang 6.1 Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der bestellten Ware auf den Besteller über. Dies gilt entsprechend bei vereinbarten Teillieferungen. 6.2 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. 6.3 Sofern vom Besteller ausdrücklich gewünscht und von rpm schriftlich bestätigt, wird die Warensendung auf Kosten des Bestellers von rpm gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und/oder Wasserschäden versichert. 7. Eigentumsvorbehalt 7.1 rpm behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. 7.2 Der Besteller ist verpflichtet, rpm unverzüglich von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hinsichtlich der Ware schriftlich zu benachrichtigen. 8. Gewährleistung 8.1 Der Besteller hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. 8.2 Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware - schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden. 8.3 Die Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach Wahl von rpm auf Ersatzlieferung, Wandelung, Minderung oder Nachbesserung. 8.4 Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis von rpm zurückgesandt werden. 8.5 Bei Nachbesserung ist rpm verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insb. Transport?, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. 8.6 Schlägt die Nachbesserung fehl, oder ist rpm zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen die rpm zu vertreten hat, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung zu verlangen. 9. Haftung rpm haftet nur für vertragstypische vorhersehbare Schäden
des Bestellers, sofern diese vorsätzlich oder grob fahrlässig von rpm
verursacht wurden. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind
sowohl gegen rpm als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
vorliegt. Das gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung
allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden
verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung,
die den Besteller gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.
Jegliche Haftung ist auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden begrenzt. 10. Gewerbliche Schutzrechte Der Besteller wird rpm von etwaigen Ansprüchen Dritter aus Verletzungen von Patenten, Urheber-, Marken- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten, die aus der Herstellung der bestellten Ware folgen, freistellen. 11. Zahlungsbedingungen 11.1 Bezahlung erfolgt nach Rechnungsstellung. Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug (z.B. Skonto) zur Zahlung fällig. 11.2 Bei Zahlungsverzug ist rpm berechtigt, -unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Verzugsschäden- Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweils geltenden Basiszins zu berechnen. 11.3 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur bei unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von rpm anerkannten Forderungen zu. 12. Geheimhaltungsklausel Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche Informationen, Daten, Zeichnungen etc., die anlässlich der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten bzgl. des Vertragsgegenstandes ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln und diese keinem Dritten weiterzugeben bzw. zugänglich zu machen. 13. Höhere Gewalt Fälle höherer Gewalt -als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können- suspendieren die Vertragspflichten der Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht. 14. Erfüllungsort, Gerichtsstand 14.1 Soweit nichts anderes vereinbart, ist Erfüllungsort Helmstedt. 14.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten sind ausschließlich die örtlichen Gerichte am Geschäftssitz der rpm zuständig. rpm rapid product manufacturing GmbH HRB 1601, Amtsgericht Wolfsburg (rpm- Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 12/2001) |
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