1. GeltungsbereichDie nachstehenden Lieferbedingungen gelten ausschließlich.
Hiervon
abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur,
soweit sie von rapid product manufacturing GmbH (nachfolgend "rpm"
genannt) ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
2. VertragsschlussAngebote sind freibleibend.
Bestellungen
sind nur verbindlich, soweit sie von rpm bestätigt werden oder ihnen
durch Ausführung und Übersendung der bestellten Ware nachgekommen wird.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch rpm.
3. Preise3.1
Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils
gesetzlichen Höhe und gelten "ab Werk" einschließlich Verpackung.
3.2
rpm ist berechtigt, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von
mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen
Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder
Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 %
des vereinbarten Preises, so steht dem Besteller ein Kündigungsrecht zu.
4. Umfang der Lieferung4.1
Die Ausführung der Bestellung erfolgt auf Grundlage der vom Besteller
übersandten Datensätze. Sofern nichts anderes vereinbart, stellt das
letzte rpm bei Vertragsschluss vorliegende
Update den für rpm verbindlichen Datensatz dar.
4.2
Weist die Bestellung keine gesonderten Spezifikationen hinsichtlich der
Werkstoffqualität aus, erfolgt die Ausführung der Bestellung unter
Verwendung seriennaher Werkstoffe (eingeschränkte Erprobungsfähigkeit).
5. Lieferzeit5.1
Sofern eine Lieferfrist bestimmt wurde, beginnt diese mit Absendung der
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller
etwaig zu übersendenden Unterlagen, Datensätze, Freigaben o.ä..
5.2
Eine vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die bestellte
Ware von rpm zum Versand aufgegeben oder dem Besteller die
Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
5.3 Sofern rpm in Verzug
geraten sollte, bestehen Schadensersatzansprüche nur, wenn der Verzug
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
6. Gefahrübergang6.1 Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der bestellten Ware auf den Besteller über.
Dies gilt entsprechend bei vereinbarten Teillieferungen.
6.2 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers.
6.3
Sofern vom Besteller ausdrücklich gewünscht und von rpm schriftlich
bestätigt, wird die Warensendung auf Kosten des Bestellers von rpm
gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und/oder Wasserschäden
versichert.
7. Eigentumsvorbehalt7.1 rpm behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
7.2
Der Besteller ist verpflichtet, rpm unverzüglich von Pfändungen oder
sonstigen Eingriffen Dritter hinsichtlich der Ware schriftlich zu
benachrichtigen.
8. Gewährleistung8.1
Der Besteller hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel bezüglich
Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen,
anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.
8.2 Beanstandungen
werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen nach
Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung,
spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware - schriftlich unter
Beifügung von Belegen erhoben werden.
8.3 Die
Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach Wahl von rpm auf
Ersatzlieferung, Wandelung, Minderung oder Nachbesserung.
8.4 Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis von rpm zurückgesandt werden.
8.5 Bei Nachbesserung ist rpm verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen,
insb. Transport,
Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch
erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem
Erfüllungsort verbracht wurde.
8.6 Schlägt die Nachbesserung
fehl, oder ist rpm zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht
bereit oder in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene
Fristen hinaus, aus Gründen die rpm zu vertreten hat, so ist der
Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung zu
verlangen.
9. Haftungrpm
haftet nur für vertragstypische vorhersehbare Schäden des Bestellers,
sofern diese vorsätzlich oder grob fahrlässig von rpm verursacht
wurden. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind
sowohl gegen rpm als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Das gilt auch für
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung allerdings nur insoweit,
als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird,
es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den
Besteller gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.
Jegliche Haftung ist auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden begrenzt.
Für von ihr zu vertretende Schäden haftet rpm bis zu einem Betrag in Höhe von DM 3.000.000,- für Personen- und
Sachschäden, in Höhe von 1.000.000,- für sonstige Vermögensschäden je Schadensereignis.
10. Gewerbliche SchutzrechteDer
Besteller wird rpm von etwaigen Ansprüchen Dritter aus Verletzungen von
Patenten, Urheber-, Marken- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten,
die aus der Herstellung der bestellten Ware folgen, freistellen.
11. Zahlungsbedingungen11.1
Bezahlung erfolgt nach Rechnungsstellung. Rechnungen sind innerhalb von
20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug (z.B. Skonto) zur Zahlung fällig.
11.2
Bei Zahlungsverzug ist rpm berechtigt, -unter Vorbehalt der
Geltendmachung weiterer Verzugsschäden- Zinsen in Höhe von 3% über dem
jeweils geltenden Basiszins zu berechnen.
11.3 Aufrechnungs- und
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur bei unbestrittenen,
rechtskräftig festgestellten oder von rpm anerkannten Forderungen zu.
12. GeheimhaltungsklauselBeide
Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche Informationen, Daten,
Zeichnungen etc., die anlässlich der Zusammenarbeit zwischen den
Beteiligten bzgl. des Vertragsgegenstandes ausgetauscht werden,
vertraulich zu behandeln und diese keinem Dritten weiterzugeben bzw.
zugänglich zu machen.
13. Höhere GewaltFälle höherer Gewalt -als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen
Betriebsführung
nicht verhindert werden können- suspendieren die Vertragspflichten der
Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung.
Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von
sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich
des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige
Ansprüche bestehen nicht.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand14.1 Soweit nichts anderes vereinbart, ist Erfüllungsort Helmstedt.
14.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten sind ausschließlich die örtlichen Gerichte
am Geschäftssitz der rpm zuständig.
rpm rapid product manufacturing GmbHDieselstrasse 1538350 Helmstedt
Geschäftsführung:Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Klaus KreutzburgDr.-Ing. Jörg Gerken
Registergericht: Amtsgericht BraunschweigRegisternummer: HRB 100719USt-Identnummer: DE 812245549(rpm- Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 12/2001)
Hier können Sie sich unsere AGB als PDF-Dokument
downloaden.